Viele Hotels werben mit „barrierearmen“ oder „seniorengerechten“ Unterkünften. Leider sind diese Merkmale nicht genau definiert. So ist es möglich, dass jeder etwas anderes darunter versteht.
Die DIN-Norm 18040 definiert für die „Barrierefreiheit“ bestimmte Merkmale; allerdings betrifft dies im Wesentlichen selbst genutzten Wohnraum (also Wohnungen oder Häuser).
Aus diesem Grund orientieren wir uns an dieser DIN-Norm und haben die Merkmale auf barrierearme Ferienunterkünfte übertragen:
Definition barrierefrei
Die Gehwege zur Unterkunft sollten
- breit genug sein (für Rollstuhlfahrer mindestens 120cm)
- schwellenlos, gut befahrbar und gut beleuchtet sein
- mit ausreiched Orientierungshilfen ausgestattet sein
Liegt die Unterkunft nicht im Erdgeschoss, dann sollte ein Aufzug vorhanden sein
- 110 Zentimeter x 140 Zentimeter
- taktil erfassbare Befehlsgeber
- akustische Signale und Ansagen
- Spiegel
- 80 Zentimeter breit
- 205 Zentimeter hoch
- Türdrücker 85 Zentimeter hoch
- Bewegungsfläche davor
und dahinter
Da Bad sollte mit einer ebenerdigen und schwellenlosen Dusche ausgestattet sein
- 70 Zentimeter tiefes und 46
bis 48 Zentimeter hohes WC - mindestens 20 Zentimeter
Abstand vom WC zur Wand - barrierefreie
Vorwandinstallation (für
Klappgriffe, Rückenlehne) - unterfahrbarer Waschtisch
- Nutzung im Sitzen möglich
- gut greifbare Armatur und
Temperatureinstellung - nachträglich aufstellbare
Badewanne möglich - Spiegel mindestens 100
Zentimeter hoch - rutschhemmende Bodenbeläge
- vor dem Bett 120 Zentimeter auf
einer Seite und 90 Zentimeter auf
der anderen Seite 30 Zentimeter
hoher und unterfahrbarer
Fußbereich
- schwellenlos
- große Bewegungsflächen
- Brüstung ab 60 Zentimeter
durchsichtig
- Elektrogeräte auch im Sitzen
gut erreichbar - unterfahrbare Arbeitsfläche
- vertikal verschiebbare
Oberschränke - Schranklift
- gute Beleuchtung
Zusätzliche Kriterien für eine rollstuhlgerechte Unterkunft
Eine rollstuhlgerechte Unterkunft muss die Kriterien für eine barrierefreie Unterkunft aufweisen und zusätzliche Anforderungen erfüllen:
- leicht bedienbare Bedienelemente (2,5 bis 5 Newton Kraftaufwand)
- Bewegungsflächen 150 Zentimeter x 150 Zentimeter
- Platz neben dem Bett 150 Zentimeter und 120 Zentimeter
- Türen 90 Zentimeter breit und 205 Zentimeter hoch
- Türspion 120 Zentimeter hoch
- Rollstuhlstellplätze 150 Zentimeter x 180 Zentimeter
- Fenstergriffe 85 bis 105 Zentimeter hoch oder automatisch bedienbar
- 150 Zentimeter Mindesttiefe vor Küchenmöbeln
- unterfahrbare/r Herd, Spüle und Arbeitsplatte
- 30 Zentimeter und 90 Zentimeter Platz neben dem WC
- Rückenstütze am WC
- Stützklappgriffe
- Toilettenpapierhalter und Spülung leicht erreichbar
- Waschtisch-Vorderkantenhöhe maximal 80 Zentimeter
- Waschtisch mindestens 55 Zentimeter unterfahrbar
- Abstand zwischen Vorderrand des Waschtischs und Armatur maximal 40 Zentimeter
- Beinfreiheit unter Waschtisch mindestens 90 Zentimeter breit
- Klappsitz zum Duschen
- klappbare Stützgriffe
- Einhebel-Duscharmatur leicht erreichbar
- nachträglich aufrüstbare Wanne mit Lift nutzbar