Viele Hotels werben mit „barrierearmen“ oder „seniorengerechten“ Unterkünften. Leider sind diese Merkmale nicht genau definiert. So ist es möglich, dass jeder etwas anderes darunter versteht.

Die DIN-Norm 18040 definiert für die „Barrierefreiheit“ bestimmte Merkmale; allerdings betrifft dies im Wesentlichen selbst genutzten Wohnraum (also Wohnungen oder Häuser).

Aus diesem Grund orientieren wir uns an dieser DIN-Norm und haben die Merkmale auf barrierearme Ferienunterkünfte übertragen:

Definition barrierefrei

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Die Gehwege zur Unterkunft sollten

  • breit genug sein (für Rollstuhlfahrer mindestens 120cm)
  • schwellenlos, gut befahrbar und gut beleuchtet sein
  • mit ausreiched Orientierungshilfen ausgestattet sein

Liegt die Unterkunft nicht im Erdgeschoss, dann sollte ein Aufzug vorhanden sein

  • 110 Zentimeter x 140 Zentimeter
  • taktil erfassbare Befehlsgeber
  • akustische Signale und Ansagen
  • Spiegel
  • 80 Zentimeter breit
  • 205 Zentimeter hoch
  • Türdrücker 85 Zentimeter hoch
  • Bewegungsfläche davor
    und dahinter

Da Bad sollte mit einer ebenerdigen und schwellenlosen Dusche ausgestattet sein

  • 70 Zentimeter tiefes und 46
    bis 48 Zentimeter hohes WC
  • mindestens 20 Zentimeter
    Abstand vom WC zur Wand
  • barrierefreie
    Vorwandinstallation (für
    Klappgriffe, Rückenlehne)
  • unterfahrbarer Waschtisch
  • Nutzung im Sitzen möglich
  • gut greifbare Armatur und
    Temperatureinstellung
  • nachträglich aufstellbare
    Badewanne möglich
  • Spiegel mindestens 100
    Zentimeter hoch
  • rutschhemmende Bodenbeläge
  • vor dem Bett 120 Zentimeter auf
    einer Seite und 90 Zentimeter auf
    der anderen Seite 30 Zentimeter
    hoher und unterfahrbarer
    Fußbereich
  • schwellenlos
  • große Bewegungsflächen
  • Brüstung ab 60 Zentimeter
    durchsichtig
  • Elektrogeräte auch im Sitzen
    gut erreichbar
  • unterfahrbare Arbeitsfläche
  • vertikal verschiebbare
    Oberschränke
  • Schranklift
  • gute Beleuchtung

Zusätzliche Kriterien für eine rollstuhlgerechte Unterkunft

Eine rollstuhlgerechte Unterkunft muss die Kriterien für eine barrierefreie Unterkunft aufweisen und zusätzliche Anforderungen erfüllen:

  • leicht bedienbare Bedienelemente (2,5 bis 5 Newton Kraftaufwand)
  • Bewegungsflächen 150 Zentimeter x 150 Zentimeter
  • Platz neben dem Bett 150 Zentimeter und 120 Zentimeter
  • Türen 90 Zentimeter breit und 205 Zentimeter hoch
  • Türspion 120 Zentimeter hoch
  • Rollstuhlstellplätze 150 Zentimeter x 180 Zentimeter
  • Fenstergriffe 85 bis 105 Zentimeter hoch oder automatisch bedienbar
  • 150 Zentimeter Mindesttiefe vor Küchenmöbeln
  • unterfahrbare/r Herd, Spüle und Arbeitsplatte
  • 30 Zentimeter und 90 Zentimeter Platz neben dem WC
  • Rückenstütze am WC
  • Stützklappgriffe
  • Toilettenpapierhalter und Spülung leicht erreichbar
  • Waschtisch-Vorderkantenhöhe maximal 80 Zentimeter
  • Waschtisch mindestens 55 Zentimeter unterfahrbar
  • Abstand zwischen Vorderrand des Waschtischs und Armatur maximal 40 Zentimeter
  • Beinfreiheit unter Waschtisch mindestens 90 Zentimeter breit
  • Klappsitz zum Duschen
  • klappbare Stützgriffe
  • Einhebel-Duscharmatur leicht erreichbar
  • nachträglich aufrüstbare Wanne mit Lift nutzbar